Häfele Mikroelektronik
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Diagnose- und Reparaturleistungen der Häfele Mikroelektronik, Inhaber Matthias Häfele, Lise-Meitner-Straße 12, 79100 Freiburg (nachfolgend „Werkstatt“).

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Diagnose-, Reparatur- und Datenrettungsaufträge, die der Werkstatt von Verbrauchern oder Unternehmern (nachfolgend „Kunde“) erteilt werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Werkstatt stimmt ihnen ausdrücklich zu.

§ 2 Vertragsschluss und Auftragserteilung

(1) Der Auftrag zur Erstdiagnose kommt zustande, wenn der Kunde das Gerät persönlich, über die Annahme-Box oder per Einsendung mit unterschriebenem Lieferschein übergibt und die Werkstatt das Gerät annimmt.

(2) Der Reparaturauftrag kommt erst zustande, wenn der Kunde den nach der Diagnose mitgeteilten Kostenvoranschlag ausdrücklich freigibt (telefonisch, per E-Mail oder in Textform). Vor dieser Freigabe wird keine Reparatur ausgeführt.

(3) Die Preisschätzung des Online-Angebotsgenerators ist eine automatisierte, unverbindliche Orientierung und kein Angebot im Rechtssinne.

§ 3 Erstdiagnose und Kostenvoranschlag

(1) Für die Erstdiagnose von Kleingeräten berechnet die Werkstatt eine Pauschale von 19,99 €. Erteilt der Kunde anschließend den Reparaturauftrag, wird die Pauschale vollständig mit den Reparaturkosten verrechnet.

(2) Kommt kein Reparaturauftrag zustande, etwa weil der Kunde den Kostenvoranschlag ablehnt oder eine Reparatur technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, bleibt die Pauschale für den erbrachten Diagnoseaufwand geschuldet. Zusätzlich anfallende Rückversandkosten trägt der Kunde.

§ 4 Durchführung der Reparatur, kein Erfolgsversprechen

(1) Reparaturen erfolgen fachgerecht nach dem Stand der Technik auf Bauteil-Ebene (u. a. Mikrolöten, Reballing, Bauteiltausch).

(2) Ein Reparaturerfolg kann nicht garantiert werden. Das gilt insbesondere für Geräte mit Vorschäden wie Wasser- oder Sturzschäden, verbogenen oder gebrochenen Platinen, Korrosion oder vorangegangenen Fremd- bzw. Selbstreparaturen. Schlägt die Reparatur fehl, schuldet der Kunde nur die Diagnosepauschale nach § 3 sowie vorab ausdrücklich vereinbarte Materialkosten.

(3) Bei Datenrettungen wird ausschließlich das Bemühen um die Wiederherstellung geschuldet, nicht die Wiederherstellung selbst.

§ 5 Reparaturrisiko bei vorgeschädigten Geräten

(1) Eingriffe in beschädigte Elektronik sind mit Risiken verbunden. Auch bei fachgerechter Arbeit kann es, insbesondere bei vorgeschädigten Geräten, zu weiteren Schäden bis hin zum Totalausfall des Geräts kommen (z. B. durch verdeckte Vorschäden, Korrosion, gealterte Bauteile oder die notwendige thermische und mechanische Belastung beim Löten).

(2) Der Kunde nimmt dieses Risiko mit Auftragserteilung zur Kenntnis. Verwirklicht sich das Risiko trotz fachgerechter Arbeit, liegt darin keine Pflichtverletzung der Werkstatt; eine Haftung besteht nur nach Maßgabe des § 7.

§ 6 Daten und Datensicherung

(1) Bei Diagnose und Reparatur kann es zum vollständigen Verlust der auf dem Gerät gespeicherten Daten kommen. Die Datensicherung vor Übergabe ist Sache des Kunden, soweit sie ihm technisch noch möglich ist.

(2) Die Werkstatt behandelt auf Geräten gespeicherte Daten vertraulich, greift nur so weit auf sie zu, wie es für Diagnose und Funktionsprüfung erforderlich ist, und gibt sie nicht an Dritte weiter.

§ 7 Haftung

(1) Die Werkstatt haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den Zeitwert des Geräts.

(3) Eine Haftung für den Verlust von Daten ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich wäre.

(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Werkstatt.

§ 8 Gewährleistung

(1) Für die ausgeführte Reparaturleistung gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

(2) Die Mängelhaftung bezieht sich ausschließlich auf die konkret ausgeführte Arbeit und die dabei ersetzten Bauteile. Sie umfasst nicht spätere Ausfälle anderer Komponenten des Geräts, insbesondere nicht altersbedingten Verschleiß oder Folgen von Vorschäden.

§ 9 Preise, Zahlung, Pfandrecht

(1) Alle Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG weist die Werkstatt keine Umsatzsteuer aus.

(2) Der Rechnungsbetrag ist bei Abholung fällig, bei Rückversand vor dem Versand des Geräts.

(3) Der Werkstatt steht wegen ihrer Forderungen aus dem Auftrag ein Pfandrecht an den in ihren Besitz gelangten Geräten des Kunden zu (Werkunternehmerpfandrecht, § 647 BGB).

§ 10 Abholung, Versand, Verwahrung

(1) Der Kunde holt das Gerät nach Fertigstellung zeitnah ab oder erhält es auf seine Kosten und sein Versandrisiko zurückgesandt; die Werkstatt wählt einen geeigneten, versicherten Versandweg.

(2) Holt der Kunde das Gerät trotz zweifacher Aufforderung in Textform nicht innerhalb von sechs Monaten ab, ist die Werkstatt berechtigt, das Gerät zu verwerten oder fachgerecht zu entsorgen. Ein etwaiger Verwertungserlös wird nach Abzug offener Forderungen und Kosten herausgegeben.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern kann bei Aufträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel zustande kommen (z. B. Einsendung per Post), ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zustehen.

(2) Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass die Werkstatt vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt (etwa durch die entsprechende Bestätigung im Einsende-Generator), schuldet er bei einem späteren Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Werkstatt die Leistung vollständig erbracht hat und erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

(2) Die Werkstatt ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026